Prüfungsbitte: Bereitstellung von Mund-Nase-Schutzmasken (MNS-Masken) durch die Stadt Hilchenbach

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

seit Bestehen der Maskenpflicht im öffentlichen Raum sind auch die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt verpflichtet, sog. Mund-Nasen-Schutzmasken in Ladengeschäften und Ausstellungsräumen, auf Wochenmärkten, in Einkaufszentren oder Shopping-Malls, bei der Abholung von Getränken und Speisen, bei Handwerks- oder Dienstleistungen (wenn der Abstand zum Kunden von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann), in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie im Öffentlichen Personennahverkehr zu tragen.

Eine Reihe von Stadt- und Gemeindeverwaltungen hat sich daraufhin entschieden, für die Bürgerinnen und Bürger ihrer Kommune geeignete MNS-Masken bereitzustellen. So schickt die Verwaltung der Stadt Tübingen - um ein beliebiges Beispiel zu nennen - allen Bürgerinnen und Bürger, die älter als Jahrgang 1957 sind, auf dem Postwege kostenlos zwei Masken pro Person zu. Die Landesregierung des Saarlandes geht sogar so weit, alle Kommunen anzuweisen, geeignete Masken auszugeben.

Damit sollen vor allem ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger unterstützt werden, die nur eingeschränkte Möglichkeiten haben, sich geeignete Masken selbst zu organisieren und die im Zweifel deshalb vielleicht gar nicht aus dem Hause gehen, um gegen keine Regel zu verstoßen.

Ich bitte Sie hiermit zu prüfen, ob auch die Stadt Hilchenbach einen solchen Service anbieten sollte, zumal wir auf dem Stadtgebiet (in Müsen) einen Hersteller solcher Masken vor Ort haben.

Freundliche Grüße!

gez. Dr. Peter Neuhaus
(Fraktionssprecher Grüne Hilchenbach)

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