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Sehr geehrter Herr Hasenstab,
Sie bekennen sich in der Vorlage 53/10 zum Stadtentwicklungsausschuss mit großem Engagement zu dem seit nunmehr fünf Jahren laufenden Prozess zur Verwirklichung des Kulturellen Marktplatzes Dahlbruch und sehen darin ein herausragendes Projekt für die Stadt Hilchenbach, den Kreis Siegen-Wittgenstein und die Region Südwestfalen. Zudem streichen Sie die breite Unterstützung des Vorhabens durch Rat, Ausschüsse und Bevölkerung hervor.
Diese positive Bewertung des Projekts ist zu begrüßen, denn es geht hier um den dauerhaften Erhalt unseres Kinos, die Zukunftssicherung des Theaters, der Erhalt der vorhandenen Sportstätten, die Attraktivierung des gastronomischen Angebots und die Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten der ansässigen Vereine, Jugendlicher und Familien kurz: um ein zukunftsweisendes Infrastrukturprojekt.
Dass angesichts der Nothaushaltssituation eine Fortführung des Projekts nicht darstellbar war, ist plausibel. Doch die Situation hat sich mit den Beschlüssen der Ratssitzung vom 8.10.2014 grundlegend gewandelt: Hilchenbach befindet sich - anders als noch in der Ausschussvorlage beschrieben - nicht mehr im Nothaushalt. Damit dürfte die Umsetzbarkeit des Kulturellen Marktplatzes zumindest in einem ersten Bauabschnitt wieder realisierbar zu sein. Hierzu bedarf es eines nachgewiesenen Eigenanteils von 1,17 Mio Euro - angesichts der Bedeutung des Vorhabens eine maßvolle Summe, die sich aus - wieder möglichen - Haushaltsmitteln der Stadt sowie Sponsorengeldern zusammensetzt.
Um zu einer angemessenen Bewertung des Vorhabens und einer Entscheidung darüber zu kommen, ob entgegen der Unverbindlichkeit der Verwaltungsvorlage das Vorhaben im ersten Abschnitt nun doch in Angriff genommen werden kann, bedarf es eines Finanzierungsplans für diesen ersten Bauabschnitt. Ich bitte daher zur Sitzung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Sollten die vorstehenden Fragen nicht öffentlich beantwortet werden können – wozu in diesem Fall durchaus Anlass besteht – so wäre ich mit der nichtöffentlichen Beantwortung einverstanden, würde diese jedoch mit dem Antrag zur Geschäftsordnung verbinden, den gesamten Tagesordnungspunkt 7 aus dem öffentlichen in den nichtöffentlichen Beratungsteil zu überweisen.
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