Keine Straßensanierung nach Kommunalabgabengesetz (KAG) bis zur Inkraftsetzung einer sozialverträglichen Lastenverteilung auf Landesebene!

Antrag zur Ratssitzung am 9. September 2020

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

hiermit beantragen die Grünen im Rat unserer Stadt, auf Straßensanierungs-Maßnahmen nach geltendem Kommunalabgabengesetz (KAG) solange zu verzichten, bis der Landtag NRW eine KAG-Novelle verabschiedet hat, die geeignet ist, eine sozialverträgliche Verteilung der finanziellen Belastung der Bürgerinnen und Bürger, die von einer Sanierungsmaßnahme betroffen sind, sicherzustellen.

Sollte im Einzelfall die Gesamtheit der von einer anstehenden beitragspflichtigen Sanierungsmaßnahme betroffenen Anwohnerschaft sich für die Durchführung der Maßnahme entscheiden, so kann diese unbeschadet des Obersatzes dieses Antrags beitragspflichtig durchgeführt werden.

Begründung: Der hohe Sanierungsstau im Bestand der Gemeindestraßen ist bekannt. Der Verzicht auf anstehende Maßnahmen hat gravierende Folgen für eine nachhaltige Sicherung des Verkehrswegebestandes unserer Stadt. Gleichwohl ist nicht zu leugnen und durch die jüngste Novelle des KAG durch die schwarz-gelbe Landesregierung auch nicht aus der Welt geschafft, dass Straßensanierungen mit z.T. erheblichen finanziellen Belastungen der betroffenen Anlieger*innen einhergehen. Dies gilt auch dann, wenn man der z.T. zugespitzten Rhetorik der KAG-Gegner nicht folgt.

Zudem – und dies ist das Kernargument des vorliegenden Antrags – ist es überaus wahrscheinlich, dass es mit Beginn der neuen Legislatur des Düsseldorfer Landtags in 2022 zu einer grundlegenden Reform des KAG kommen wird. Vor diesem Hintergrund würde es von den Bürger*innen, die bis zur erwartbaren KAG-Novelle unter den Bedingungen des existierenden KAG an der Sanierung ihrer Straße beteiligt würden, als eklatante Ungleichbehandlung gegenüber denjenigen gewertet werden, denen diese Bedingungen und Belastungen nur kurze Zeit später nicht zugemutet würden. Anwohner*innen der Siedlung haben diese Erfahrung im Zusammenhang mit der erst eingeführten und kurz darauf wieder abgeschafften Dichtheitsprüfung von Hausanschlüssen machen müssen und sind darum an dieser Stelle verständlicherweise besonders aufmerksam.

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