Mehr Demokratie wagen!

Antrag zur Ratssitzung am 4.12.2019

Änderung der Geschäftsordnung des Rates: Rederecht für das Jugendforum in Fachausschüssen in modifizierter Form

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die lange und intensive Diskussion um das vom Jugendforum der Stadt Hilchenbach geforderte Rederecht in allen Fachausschüssen unseres Rates hat – bedingt durch eine Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes - im bisherigen Beratungsverlauf zu Unklarheiten und Verunsicherungen geführt, die im Zwischenergebnis eine Ablehnung der Forderung des Jugendforums zur Folge hatten. Das ist überaus bedauerlich, da alle im Rat vertretenen Fraktionen stets betonen, dass ihnen an einer stärkeren Partizipation der Jugend an den kommunalpolitischen Prozessen gelegen ist und dies auch in einem Statement des zuständigen Fachausschusses zum Ausdruck gebracht, in dem es der Forderung des Jugendforums einmütig zugestimmt hat. Diese Forderung stellt auch der kreisweit durchgeführte Konsultationsprozess #siwi4you Deine Stimme für Dein Siegen-Wittgenstein auf. Der Kreisjugendring hat die bisherige Ablehnung der Forderung des Jugendforums ausdrücklich bedauert. Die Stellungnahme aus den Reihen des Rings politischer Jugend Siegen-Wittgenstein kann aufgrund mangelnder Seriosität an dieser Stelle unberücksichtigt bleiben.

Es ist völlig unverständlich, warum der Bürgermeister unserer Stadt und eine bisherige Ratsmehrheit glaubt, dem Begehren des Jugendforums nicht entsprechen zu können. GO NRW §58 sieht die Einbeziehung von beratenden Mitgliedern – in NRW „sachkundige Einwohner“ - ausdrücklich vor. Eine Handlungsempfehlung der der SPD nahestehenden Friedrich-Ebert-Stiftung führt dazu aus:

In Nordrhein-Westfalen werden die beratenden Mitglieder als sachkundige Einwohner bezeichnet. Meist regeln aber die Hauptsatzungen der Kommunen die Anzahl der beratenden Mitglieder, die insgesamt benannt werden, und das Verhältnis, nach welchem die einzelnen Fraktionen und Gruppen benennen und entsenden dürfen. Auch die beratenden Mitglieder müssen vom Gemeinderat gewählt und später verpflichtet werden. Sie werden in einer von der Ausschussbesetzung getrennten Abstimmung benannt. Sie haben zwar die vollen Informationsrechte, die die Sachfragen im Ausschuss betreffen, sind aber vom Antrags- und Stimmrecht ausgeschlossen. Befangenheit oder Unvereinbarkeit trifft auf beratende Mitglieder daher nicht zu. Ähnlich wie bei den sachkundigen Bürgern kann es für Fraktionen Sinn machen, Personen als beratende Mitglieder in die Ausschüsse zu entsenden, die zur Kommunalwahl angetreten sind, aber nicht gewählt wurden. Darüber hinaus empfiehlt es sich, auch Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden oder Organisationen als beratende Mitglieder in einen Ausschuss zu entsenden (fett P.N.). So ist einerseits die Verbindung zu gesellschaftlich relevanten Gruppen einer Gemeinde gewährleistet. Andererseits kann Spezialwissen für den Rat genutzt werden, ohne dass eine solche „Lobbygruppe“ direkten Einfluss auf die eigentliche Entscheidung hat. (Quelle: Friedrich-Ebert- Stiftung/Kommunalakademie/Grundwissen Kommunalpolitik: Rats- und Fraktionsarbeit; Verf.: Susana dos Santos Hermann, Ratsmitglied Köln (SPD)

In vielen Städten und Gemeinden ist die Einbeziehung sachkundiger Einwohner*innen in die Ausschussarbeit gut geübte Praxis, darunter etwa Köln, Aachen, Münster u.v.a.

Auch die geltende Geschäftsordnung unseres Rates sieht die Hinzuziehung sachkundiger Einwohner*innen als nicht stimmberechtigte, aber beratende Ausschussmitglieder bereits vor. Solche gibt es im Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales und Gleichstellung (3 sachkundige Einwohner), den Bauausschuss (1 sachkundiger Einwohner) und den Schul- und Kulturausschuss (4 sachkundige Einwohner*innen). Insofern handelt es sich bei Forderung des Jugendforums keineswegs um ein Novum für die Geschäftsordnung des Rates, sondern lediglich um eine Erweiterung.

Vor diesem Hintergrund beantragt die Grünen-Fraktion im Rat der Stadt Hilchenbach, der Forderung des Jugendforums nach einem Rederecht in allen Ausschüssen zu entsprechen, allerdings in modifizierter Form:

  1. Die Forderung des Jugendforums der Stadt Hilchenbach nach einem Rederecht in den Fachausschüssen wird vom Rat der Stadt Hilchenbach im Sinne der Partizipation nachwachsender Generationen am politischen Geschehen unserer Stadt begrüßt und die Geschäftsordnung entsprechend geändert. Dabei ist – abweichend von der Eingabe des Jugendforums – Folgendes zu berücksichtigen:
  • a) Nicht „das Jugendforum“, sondern ein vom Rat zu wählender Vertreter/eine vom Rat zu wählende Vertreterin des Jugendforums werden in die dafür auszuwählenden Ausschüsse entsandt.
  • b) Die aus dem Jugendforum zu entsendenden bzw. zu wählenden sachkundigen Einwohner*innen haben das 18. Lebensjahr vollendet, sind seit mindestens drei Monaten Bürger*innen unserer Stadt und haben eine EU-Staatsangehörigkeit (Kriterien der Wählbarkeit in Kommunalparlamente NRW).
  • c) Die Entsendung eines Vertreters/einer Vertreterin des Jugendforums beschränkt sich auf den Haupt- und Finanzausschuss, den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehrsplanung, den Bauausschuss, den Schul- und Kulturausschuss. Im Ausschuss für Jugend, Soziales und Gleichstellung ist die Forderung des Jugendforums bereits erfüllt.
  • d) Die Mitglieder des Jugendforums nehmen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht an den nichtöffentlichen Sitzungsabschnitten teil.

In dieser Präzisierung des Anliegens des Jugendforums steht einer Umsetzung für den Rat der Stadt Hilchenbach nichts im Wege. Im Gegenteil: Sie entspricht der Forderung des ehemaligen SPD-Vorsitzenden Willy Brandts, der für die Bundesrepublik Deutschland forderte, was heute dringender denn je ist – auch in Hilchenbach: Mehr Demokratie wagen!

gez. Dr. Peter Neuhaus
(Fraktionssprecher Grüne Hilchenbach)

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