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Antrag zur Ratssitzung am 1.4.2020
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die lange und intensive Diskussion um das vom Jugendforum der Stadt Hilchenbach geforderte Rederecht in den Fachausschüssen unseres Rates hat – bedingt durch eine Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes - im bisherigen Beratungsverlauf zu Unklarheiten und Verunsicherungen geführt, die im Zwischenergebnis eine Ablehnung der Forderung des Jugendforums zur Folge hatten. Das ist überaus bedauerlich, da alle im Rat vertretenen Fraktionen stets betonen, dass ihnen an einer stärkeren Partizipation der Jugend an den kommunalpolitischen Prozessen gelegen ist und dies auch in einem Statement des zuständigen Fachausschusses zum Ausdruck gebracht, in dem es der Forderung des Jugendforums einmütig zugestimmt hat.
Die Grüne Fraktion im Rat der Stadt hat aufgrund der Ablehnung der Eingabe des Jugendforums ein modifiziertes Beteiligungsverfahren von Mitgliedern des Jugendforums vorgelegt und die Verwaltung beauftragt, dieses durch den Städte- und Gemeindebund NRW rechtlich prüfen zu lassen.
Das Ergebnis dieser Prüfung liegt der Verwaltung seit Dienstag, dem 25.2.2020, vor und wurde unserer Fraktion am Mittwoch, dem 4.3.2020, also dem Tag des HFA zur Kenntnis gegeben. Der durch diese Verzögerung bedingte Dringlichkeitsantrag zum HFA wurde von Bürgermeister Menzel leider nicht zugelassen, so dass nur die Vorlage des entsprechenden Antrags auf regulärem Wege erfolgt.
In der Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes NRW heißt es wörtlich:
„Sehr geehrter Herr Klein,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der wir wie folgt Stellung nehmen können: Unserer Auffassung nach entsprechen die „Forderungen“ der Fraktion grundsätzlich den gesetzlichen Vorgaben.
Sachkundige Einwohner und sachkundige Bürger sind im Hauptausschuss gem. § 58 Abs. 3 Satz 1 GO nicht möglich (Verweis § 58 Abs. 4 Satz 2).
Nach § 58 Abs. 4 GO NRW können volljährige Einwohner als Mitglieder mit beratender Stimme vom Rat in die Ausschüsse (außer dem Hauptausschuss) als sachkundige Einwohner gewählt werden.
Die einzigen Vorgaben aus § 58 Abs. 4 GO NRW sind, dass die Personen in der Kommune wohnhaft sind und volljährig (d.h. 18 Jahre alt) sein müssen. Ferner darf für die konkrete Person kein Fall der Inkompatibilität gem. § 13 KWahlG NRW vorliegen. Das ergibt sich aus dem Verweis des § 58 Abs. 4 Satz 2 auf § 58 Abs. 3 Satz 1 GO NRW.
Sofern sachkundige Einwohner in die Ausschüsse gewählt worden sind, dürfen diese auch an den nichtöffentlichen Sitzungen der betreffenden Ausschüsse teilnehmen. Das ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Satz 4 GO NRW.
Da Sie bereits sachkundige Einwohner in anderen Ausschüssen haben, hat der Rat der Stadt Hilchenbach von der grundsätzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Eine darüberhinausgehende Regelung bzgl. Mitglieder des Jugendforums bedarf es aber nicht, da die zuvor dargestellten allgemeinen gesetzlichen Regelungen des § 58 Abs. 3, 4 GO NRW gelten. Auf Vorschlag der Fraktionen sind sachkundige Einwohner (hier z.B. aus dem Jugendforum) unter den o.g. Voraussetzungen in die Ausschüsse zu wählen. Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.“
Vor diesem Hintergrund beantragt die Grünen-Fraktion im Rat der Stadt Hilchenbach, der Forderung des Jugendforums durch die Änderung der GO des Rates wie folgt Rechnung zu tragen:
§ 17 Abs. 3 der GO des Rates der Stadt Hilchenbach wird wir folgt geändert (Änderungen kursiv und fett):
3. Freiwillige Ausschüsse
3.1 Schul- und Kulturausschuss, bestehend aus 13 Mitgliedern und den beratenden Mitgliedern nach dem Schulgesetz in den sie betreffenden Angelegenheiten sowie je einem Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Gesangvereine und der Kulturgemeinde (Gebrüder-Busch-Kreis) als beratende Sachverständige in den sie betreffenden Angelegenheitenund einem auf Vorschlag der Fraktionen vom Rat zu wählenden sachkundigen, in der Kommune wohnhaften und volljährigen Einwohner (m/w/d) aus dem Jugendforum.
3.2 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehrsplanung, bestehend aus 13 Mitgliedern und einem auf Vorschlag der Fraktionen vom Rat zu wählenden sachkundigen, in der Kommune wohnhaften und volljährigen Einwohner (m/w/d) aus dem Jugendforum.
3.3 Bauausschuss, bestehend aus 13 Mitgliedern und dem Stadtbrandinspektor als beratendem Sachverständigen in Angelegenheiten des Feuerschutzes, soweit derartige Angelegenheiten betroffen sind, und einem auf Vorschlag der Fraktionen vom Rat zu wählenden sachkundigen, in der Kommune wohnhaften und volljährigen Einwohner (m/w/d) aus dem Jugendforum.
3.4 Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales und Gleichstellung, bestehend aus 13 Mitgliedern, je einer Vertreterin/einem Vertreter des Stadtsportverbandes, der Arbeitsgemeinschaft der Jugendgruppen (streichen: „und des Jugendforums als beratende Sachverständige in den sie betreffenden Angelegenheiten“)und einem auf Vorschlag der Fraktionen vom Rat zu wählenden sachkundigen, in der Kommune wohnhaften und volljährigen Einwohner (m/w/d) aus dem Jugendforum.
gez. Dr. Peter Neuhaus
(Fraktionssprecher Grüne Hilchenbach)
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