„Macht unsere Stadt nicht kaputt!“

Einberufung einer außerordentlichen Ratssitzung nach § 47 (1) GO

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

nach § 47 (1) der Gemeindeordnung NRW steht es einer im Rat unserer Stadt vertretenen Fraktion zu, die Einberufung einer solchen Sitzung zu „verlangen“. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Grün-offene Liste) im Rat der Stadt Hilchenbach macht vom diesem Recht Gebrauch und bittet Sie hiermit zu prüfen, ob im gegebenen Fall unverzüglich eine außerordentliche Ratssitzung einzuberufen ist, um Schaden von unserer Stadt abzuwenden, und wenn ja, dies auch umgehend zu tun, zumal der alte Rat laut GO NRW § 42 (2) seine Tätigkeit bis zur Konstituierung des neuen Rates am 25. Juni weiter ausübt.

Der zur Beratung und Beschlussfassung zu stellende Tagesordnungpunkt ist die Vorlage 662 zur Ratssitzung am 12.3.2014 sowie (auf Antrag der UWG) am 21.5.2014: Grundsatzbeschluss zur Haushaltswirtschaft ab den Jahren 2015 und folgende“.

Begründung:
Die Konsequenzen des in zwei Anläufen von einer Ratsmehrheit aus SPD, CDU und FDP abgelehnten Beschlussvorlage der Verwaltung zur Vermeidung eines Nothaushalts werden bereits zwei Tage nach der unverantwortlichen Verweigerungshaltung der drei genannten Fraktionen für die gesamte Stadt
erschreckend sichtbar:

  • Die Schulsozialarbeit, zu der auch SPD, CDU und FDP Lippenbekenntnisse
    abgelegt haben, wird unter dem Bedingungen des Nothaushaltes nicht weitergeführt
    werden können.
  • Der Familientag in Dahlbruch am 24. August ist abgesagt.
  • Das Familienbüro muss geschlossen werden.
  • Die Ferienangebote und das Push-Musical stehen auf der Kippe.
  • Die Arbeit mit MigrantInnen kann nicht fortgeführt werden.
  • Das Café International macht dicht.

Dies sind nur einige der nicht wegzudiskutierenden Einschnitte in der Folge des Verlustes jeglichen Handlungsspielraums für unsere Stadt. Auch der Besuch des Landrats konnte keinerlei Perspektiven aufzeigen, wie abseits des von der Verwaltung vorgeschlagenen Grundsatzbeschlusses vermieden werden kann, dass unser Stadt finanziell „an die Kette“ gelegt wird.


Um weiteren Schaden von unserer Stadt abzuwenden, muss der amtierende Rat zu einer Beschlussfassung im Dienste der Handlungsfähigkeit unserer Kommune gelangen. Hierzu regen wir die Einladung eines Vertreters der Bezirksregierung Arnsberg an, der verbindliche Auskunft darüber gibt, ob ein anderer als der von der Verwaltung vorgeschlagene Weg zur Vermeidung des Nothaushaltsrechts führt.
Sollte dies nicht der Fall sein, kann und darf sich die Ratsmehrheit dem von der Verwaltung aufgezeigten Weg nicht länger verweigern!
Wir dürfen unsere Stadt nicht kaputtmachen!

 

Siegener Zeitung v. 24.05.14 (PDF)

Siegener Zeitung v. 23.05.2014 (PDF)

WR v. 23.05.14 (PDF)

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